Schulgesetz im Königreich Bayern

In Bayern gibt es die Schulpflicht. Sie beginnt für Knaben und Mädchen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr und endet nach zehn Schuljahren. Die Schulpflicht ist nicht zwingend auf die Anwesenheit  in der Schule bezogen. Wenn die Eltern dafür sorgen, daß die Kinder zu Hause bzw. privat unterrichtet werden, sind sie von der Präsenzpflicht befreit.