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Fürstentum Schaumburg-Lippe

20. Oktober 2021 von Freiheit

Die Schulpflicht beginnt mit dem vollendeten 6. Lebensjahr und dauert in der Regel 8 Jahre, also bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Die Eltern haben die Möglichkeit, daß Kind häuslich zu unterrichten, wenn es den Regelungen des Volksschulunterrichts entspricht.

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