Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach

Im Großherzogtum Sachsen- Weimar- Eisenach gibt es die Schulpflicht.
Diese beginnt für Knaben und Mädchen mit dem 6.Lebensjahr und endet mit dem vollenden des 14. Lebensjahr.

Eltern oder Erzieher haben die Möglichkeit für ein Kind die Befreiung vom Besuche der Schule in Anspruch zu nehmen, wenn anderweitig, ausreichender Unterricht erteilt wird.