Im Herzogtum Sachsen Altenburg gilt die Schulpflicht.
Jedes Kind hat 8 Jahre lang, vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr die Volksschule zu besuchen.
Eltern können ihre Kinder privat unterrichten.
Es wird von besonderen Nachweisen der Qualifikation abgesehen,
wenn vorauszusetzen ist, daß sie die Befähigung zur Unterrichtserteilung selbst besitzen oder zu bemessen vermögen.