Großherzogtum Oldenburg

Im Bundesstaat Oldenburg gibt es die Schulpflicht, sie beginnt mit dem 6. Lebensjahr und endet mit dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Eltern deren Kinder den häuslichen Unterricht erhalten, sind von der Schulpflicht befreit.

Da bedeutet im Klartext, wer seine Kinder Zuhause unterrichten möchte und kann, darf dies uneingeschränkt tun.