Volksschulgesetz vom Herzogtum Schwarzburg-Sondershausen
Zum Besuch der Volksschule sind alle im Fürstentum wohnenden Kinder von dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahr folgenden 1. April ab verpflichtet.Die Schulpflicht dauert in der Volksschule 8 Jahre. Die Kinder die keinen privat oder häuslichen Unterricht erhalten, haben die Volksschule zu besuchen.Für die Erfüllung der Schulpflicht sind diejenigen Personen verantwortlich, welche die Sorge … Weiterlesen …