Im Fürstenthum Reuß jüngere Linie gibt es die Schulpflichtigkeit.
diese dauert 8 Jahre lang, in der Regel vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Privatunterricht, welcher den Unterricht der Volksschule vertreten soll, kann nur von Lehrern oder Lehrerinnen erteilt werden, die eine Prüfung bestanden haben.
Da diese Prüfung momentan nicht möglich ist, können Eltern, die diese Befähigung selbst besitzen oder ermessen können, ihre Mädchen und Knaben selbst unterrichten.