Für das Großherzogtum Baden besteht Schulpflicht. Für Jungen vom 5. – 14. Lebensjahr, für Mädchen vom 5. – 13. Lebensjahr. Es gibt die Möglichkeit des Privatunterrichts. Zur Erteilung von Privatunterricht ist jedermann befugt.
Für das Großherzogtum Baden besteht Schulpflicht. Für Jungen vom 5. – 14. Lebensjahr, für Mädchen vom 5. – 13. Lebensjahr. Es gibt die Möglichkeit des Privatunterrichts. Zur Erteilung von Privatunterricht ist jedermann befugt.