Im Großherzogtum Hessen gibt es die Schulpflicht.
Diese beginnt für Knaben und Mädchen mit dem vollendetem 6. Lebensjahr und endet
nach 8 Schuljahren.
Für die Befreiung der Verbindlichkeit zum Besuch der Schule, haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder in einer privaten Bildungsanstalt, bzw. zu Hause unterrichten zu lassen. Oder in einer sonstigen, anerkannten Weise.