Frakturschrift – die Schrift der Deutschen!

Ursprung und Geschichte der Fraktur Fraktur ist eine Hauptschriftgruppe, die im Sinne der Schriftklassifikation zu der Schriftgattung der »gebrochenen Schriften« zählt. Sie wird auch als »Deutsche Schrift« bezeichnet. Die Fraktur war über 400 Jahre die Buch- und Verkehrsschrift der Deutschen und galt bis 1941 als offizielle Amtsschrift. Der Begriff Fraktur kommt aus dem lateinischen frangere … Weiterlesen …

Rechtliche Grundlagen

Neben vielen anderen Fragen wird auch die Frage aufkommen, wie man sich verhalten soll, wenn man mit Kräften des Systems (sogenannte Behörden) konfrontiert wird. An dieser Stelle sagen wir klar und deutlich, daß wir keine Rechtsberatung anbieten! Trotzdem können wir den einen oder anderen Hinweis geben. Sämtliche aktuellen gesellschaftlichen Entgleisungen, also auch die akute Gefährdung … Weiterlesen …

Schulgesetz im Königreich Bayern

In Bayern gibt es die Schulpflicht. Sie beginnt für Knaben und Mädchen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr und endet nach zehn Schuljahren. Die Schulpflicht ist nicht zwingend auf die Anwesenheit  in der Schule bezogen. Wenn die Eltern dafür sorgen, daß die Kinder zu Hause bzw. privat unterrichtet werden, sind sie von der Präsenzpflicht befreit.

Schulgesetz im Königreich Sachsen

In Sachsen gibt es die Schulpflicht.Jedes Kind hat die Schule vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zu besuchen.Eine Befreiung der Schulpflicht tritt dann ein, wenn die Eltern nachweisen, daß sie in ausreichender Weise vollständig die Kinder zu Hause bzw. privat unterrichten oder unterrichten lassen. Das Gesetz zur Schulpflichtigkeit für das Königreich Sachsen, findet … Weiterlesen …

Schulgesetz im Königreich Württemberg

Die Kinder sind Schulpflichtig von dem 7. bis zum 14. Lebensjahr.Es besteht auch die Möglichkeit, daß das Kind schon ab dem 6. Lebensjahr zur Schule gehen kann, wenn es die Entwicklung zulässt.Die Schulpflichtigkeit entfällt, wenn die Eltern die Möglichkeit haben, die Kinder auch außerhalb der Schule zu unterrichten. „Zweite Abteilung. Von der Verbindlichkeit zum Besuche … Weiterlesen …

Schulgesetz im Königreich Preußen

Im Bundesstaat Preußen ist die Schule wie folgt geregelt. Jeder Einwohner, welcher den nötigen Unterricht für seine Kinder in seinem Hause nicht besorgen kann oder will, ist verpflichtet seine Kinder nach zurückgelegtem fünften Lebensjahr zu Schule zu schicken. Da bedeutet im Klartext, wer seine Kinder Zuhause unterrichten möchte und kann, darf dies uneingeschränkt tun. „§. … Weiterlesen …