Treffen der Lerngruppe

Am 02. September 2021 fand unser drittes Treffen der Lerngruppe in Cunewalde statt. Heute waren zahlreiche Väter und Mütter erschienen, die bereit sind, in die Selbstverantwortung zu treten, um ihre Knaben und Mädchen zu schützen. Auch die Söhne und Töchter der Eltern waren dabei und sie hatten ganz viel spaß zusammen. Gesprochen wurde heute über … Weiterlesen …

Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha

In Sachsen Coburg gibt es die Schulpflicht, diese dauert 8 Jahre lang. In der Regel vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Wenn Eltern nachweisen können, daß ihr Kind anderweitig den vorgeschriebenen Unterricht erhalten, sind sie von der Schulpflicht befreit.

Treffen in Neugersdorf

Am 25. August 2021 fand unser erstes Treffen, der Lerngruppe in Neugersdorf statt. Alle drei Familien haben ihre Söhne und Töchter seit Anfang Dezember 2020 nicht mehr in die Schule gegeben, da das Kindeswohl stark gefährdet ist. Alle Eltern hatten sich im Vorfeld den Vortag, Unterschied Mensch – Person angeschaut und sich der Lernplattform des … Weiterlesen …

Herzogtum Sachsen-Meiningen

Im Herzogtum Sachsen Meiningen gibt es die Schulpflicht, diese beginnt mit dem Ende des 6. Lebensjahr und dauert 8 Jahre. Privatunterricht kann die öffentliche Volksschule ersetzen, wenn Eltern, Hauslehrer oder Erzieherinnen diese Befähigung selbst besitzen oder ermessen können.

Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach

Im Großherzogtum Sachsen- Weimar- Eisenach gibt es die Schulpflicht.Diese beginnt für Knaben und Mädchen mit dem 6.Lebensjahr und endet mit dem vollenden des 14. Lebensjahr. Eltern oder Erzieher haben die Möglichkeit für ein Kind die Befreiung vom Besuche der Schule in Anspruch zu nehmen, wenn anderweitig, ausreichender Unterricht erteilt wird.

Lerngruppe im Regionalbereich Hannover/ Braunschweig

Der Schutz der Kinder steht für uns alle im Mittelpunkt unseres Handelns. Zum einen sind die rechtlichen Grundlagen sehr wichtig, zum anderen die lokale Vernetzung um die Kinder betreuen zu können. In Hannover/ Braunschweig gab es hierzu ein erstes Treffen: Erfahrungsbericht vom 9. August 2021, für die Lerngruppe im Regionalbereich Hannover/ Braunschweig: Nach einem Kennenlernen … Weiterlesen …

Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin und Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz

Die beiden Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz haben eine gemeinsame Regelung. Jeder Einwohner in Mecklenburg hat seine Kinder ab dem 5. Lebensjahr zu Beschulen. Ausnahmen gibt es für fünfjährige in den Wintermonaten, wenn der Schulweg zu weit ist dürfen diese dem Besuch der Schule fern bleiben. Es stehen Stadtschulen, Domanium(Land)schulen, Rittergutschulen usw zur Verfügung. Wer sein … Weiterlesen …

Großherzogtum Hessen

Im Großherzogtum Hessen gibt es die Schulpflicht.Diese beginnt für Knaben und Mädchen mit dem vollendetem 6. Lebensjahr und endetnach 8 Schuljahren.Für die Befreiung der Verbindlichkeit zum Besuch der Schule, haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder in einer privaten Bildungsanstalt, bzw. zu Hause unterrichten zu lassen. Oder in einer sonstigen, anerkannten Weise.

Kann ich das gültige Recht auch als Nicht-Deutscher anwenden?

Jeder kann sich auf die gültigen Gesetze berufen: Ich befinde mich im Deutschen Reich, hier gelten für mich die Reichsgesetze. Ich befinde mich im Königreich Sachsen, hier gelten für mich die sächsischen Gesetze. „Als Ausländer habe ich auch gesetzlich behandelt zu werden“ Das ist korrekt, schließlich ist das Deutsche Reich ein Rechtsstaat. (Staatszweck: Schutz des … Weiterlesen …

Ein System…

Ein System, das verantwortungslos mit den Ängsten der Menschen umgeht, die dieses Verwaltungskonstrukt finanzieren, ist rücksichtslos und bedient sich seiner diktatorischen Macht. Ein System, welches die Sorgen und Nöte der Eltern ignoriert, hat kein Berechtigungsdasein. Ein System, welches sich erdreistet, Väter und Mütter als Elternteil eins und zwei zu bezeichnen, ohne Rücksicht darauf, daß Kinder … Weiterlesen …