Herzogtum Sachsen-Meiningen
Im Herzogtum Sachsen Meiningen gibt es die Schulpflicht, diese beginnt mit dem Ende des 6. Lebensjahr und dauert 8 Jahre. Privatunterricht kann die öffentliche Volksschule ersetzen, wenn Eltern, Hauslehrer oder Erzieherinnen diese Befähigung selbst besitzen oder ermessen können.